Amnesty für Ende von Israels Besatzung - "System der Apartheid"
Haager Internationalen Gerichtshof beschäftigt sich seit gestern mit Fragen der Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel, insbesondere die seit 1967 dauernden Besatzung des Westjordanlands.
Berlin/Jerusalem (KNA) An diesem Montag beginnt am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine mehrtägige Verhandlung über Fragen der Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel. Amnesty International verlangt aus diesem Anlass ein Ende der seit 1967 dauernden Besatzung des Gazastreifens und des Westjordanlands. Israels Regierung lehnt unterdessen erneut jede äußere Einmischung ab.In einem scharf formulierten Kabinettsbeschluss vom Sonntag heißt es: "Israel lehnt internationale Diktate hinsichtlich einer dauerhaften Einigung mit den Palästinensern entschieden ab. Eine Einigung, sofern sie zustande kommt, wird ausschließlich durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien ohne Vorbedingungen zustande kommen.""Die Besetzung von palästinensischem Land durch Israel ist die längste und eine der tödlichsten Besatzungen weltweit", erklärte die deutsche Amnesty-Vertreterin Ruth Jüttner (Montag). Diese Dauerbesatzung verstoße klar gegen das Völkerrecht und weise seit Jahrzehnten großflächige und systematische Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser auf. Jüttner sprach von einem umfassenden "Apartheid-System".Die UNO-Vollversammlung beschloss bereits im Dezember 2022, den Haager Gerichtshof mit einem Gutachten zur Rechtmäßigkeit der israelischen Vorgehensweise in den besetzten palästinensischen Gebieten zu beauftragen. Mehr als 50 Staaten, darunter die Afrikanische Union, die Arabische Liga und die Organisation der Islamischen Zusammenarbeit (OIZ) wollen sich in dem Verfahren einbringen. Die EU-Außenminister forderte Amnesty auf, ihr Treffen in dieser Woche zu nutzen, um vereint ein Ende der Besatzung von Israels Regierung einzufordern.Die Menschenrechtsorganisation argumentiert, nach dem humanitären Völkerrecht dürfe die Besetzung eines Gebietes während eines Konflikts nur vorübergehend sein. Die Besatzungsmacht sei verpflichtet, das Gebiet im Interesse der betroffenen Zivilbevölkerung zu verwalten und die Lage, wie sie zu Beginn der Besatzung bestand, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Die israelische Besatzung stehe nicht in Einklang mit diesen Grundprinzipien des Völkerrechts.
Angesichts einer drohenden Bodenoffensive im von Flüchtlingen überfüllten Rafah hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag zuletzt seine Anordnung an Israel zum Schutz von Zivilisten bekräftigt. Einen Eilantrag Südafrikas für zusätzliche Maßnahmen wies das höchste UN-Gericht am Freitagabend mit der Begründung ab, der Beschluss vom 26. Januar gelte für den gesamten Gazastreifen, einschließlich Rafah.Das Gericht teilte Israel mit, die jüngsten Entwicklungen vor allem in Rafah "würden exponentiell steigern, was schon jetzt ein humanitärer Alptraum mit unabsehbaren regionalen Folgen ist". Weiter heißt es: "Diese gefährliche Situation erfordert die sofortige und wirksame Umsetzung der vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar genannten vorläufigen Maßnahmen." Darin hatten die Richter unter anderem den besonderen Schutz der Zivilbevölkerung auch bei Militäraktionen sowie die Ermöglichung humanitärer Hilfe verlangt.Israel sei weiter verpflichtet, seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und der vorläufigen Anordnung des Internationalen Gerichtshofs in vollem Umfang nachzukommen, "einschließlich dadurch, die Sicherheit der Palästinenser im Gazastreifen zu gewährleisten", so der Bescheid.